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Mindestfugenbreite
Die Mindestfugenbreite ist so zu bemessen, dass die zulässige Gesamtverformung eines Dichtstoffes nicht überschritten wird bzw. der vorgesehene Fugenmörtel eingebracht werden kann.
Die Mindestfugenbreite ist so zu bemessen, dass die zulässige Gesamtverformung eines Dichtstoffes nicht überschritten wird bzw. der vorgesehene Fugenmörtel eingebracht werden kann.
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