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Energieeinsparungsverordnung (EnEV)
Seit Februar 2002 war die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ verbindlich. Sie trat an die Stelle der bis dahin gültigen Wärmeschutz-Verordnung (WSVO) und der Heizanlagen-Verordnung.
Nach einer zwischenzeitlichen Novellierung der EnEV 2004 war entsprechend der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ eine erneute Novellierung 2007 notwendig, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Mit der EnEV sollen die CO2-Emissionen reduziert und der Energiebedarf im Gebäudebereich gesenkt werden.
Die neue EnEV regelt darüber hinaus die Einführung von Energieausweisen im Bestand.
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